Die Olympischen Spiele 2014 in Sotchi (Russland). Mittlerweile findet man nur noch in Almanachen diese Thematik. Gäbe es da nicht dieser dunkle Moment in der deutschen Sportgeschichte. Der Dopingfall von Evi Sachenbacher-Stehle zieht die schon vorher desolate Darbietung der Biatholonabteilung in ein noch düsteres Licht. Nun wurde das Ergebnis des Prozesses veröffentlicht.
Kurzer Rückblick, was geschehen war. Noch während der Olympischen Spiele wurde ein Dopingtest von Sachenbacher-Stehle als positiv ausgewertet. Die deutsche Delegation entschied sofort, dass die Athletin umgehend nach Hause fahren sollte. Wie sich herausstellte, hatte sie Nahrungsergänzungsmittel genommen, die verbotene Substanzen erhielten. Und hatte diese nicht testen lassen, ob sie zulässig sind oder nicht. Denn Ergänzungsmittel sind an sich nicht verboten. Nur Präparate, die eben Stoffe enthalten, die auf der Dopingliste stehen, dürfen von den Athleten nicht verwendet werden. Daher lassen die meisten Athleten diese Ergänzungsmittel vorher in einem Labor auf ihre Unbedenklichkeit testen. Nicht aber Sachenbacher-Stehle, zumindest nicht in diesem Fall. Auch wenn die 33-Jährige (bewusstes) Doping vehement bestreitet.
Nun hat der Biathlon-Weltverband IBU die Deutsche für zwei Jahre gesperrt. Diese will wiederum gegen dieses Urteil vorgehen. Es sei zu hart, da sie auf einer Stufe mit Athleten stehen würde, die bewusst und dauerhaft gedopt haben.
Was ist nun davon zu halten? Der ehemalige Langlaufbundestrainer Jochen Behle äußerte sich dazu wie folgt auf Sky: "Das Urteil ist konsequent, aber hart. Evi ist eine ehrliche Haut, ihr ist nachgewiesenermaßen ein Lapsus
passiert. Andere, die vorsätzlich mit Epo betrügen, erhalten die gleiche
Strafe."
Ich denke, dass dies den Nagel auch irgendwo auf den Punkt trifft. Ich möchte ihr hier noch nicht einmal bewusstes Doping unterstellen. Vielleicht hatte sie wirklich nicht gewusst, was in diesem Ergänzungsmittel enthalten ist. Aber Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht. Wir reden hier von einer erfahrenen Athletin, die nicht nur mehrfach an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften teilgenommen hatte, sondern auch Titel und Medaillen einfahren konnte. So zwei Olympiasiege im Langlauf 2002 und 2010. Eine Person mit dieser Erfahrung, darf nicht so leichtsinnig damit umgehen. Der Langlauf und Biathlon steht immer wieder im Fokus von positiven Dopingtests und Skandalen. Es ist klar, dass es Richtlinien gibt. Und sie wusste auch darüber Bescheid. Auch, wie man dagegen vorgehen und sich schützen kann. Sicherlich mag es ein wenig ungerecht sein, dass bei einem Nahrungsergänzungsmittel die gleiche Strafe gesprochen wird, wie bei jahrelangem Eigenblutdoping (EPO). Trotzdem bleibt die Einnahme von verbotenen Mitteln eine sportliche "Straftat", die auch sanktioniert werden muss.
So sympathisch mir Sachenbacher-Stehle auch ist und so sehr ich mich über ihre Olympiasiege (die nicht zur Diskussion stehen, bitte beachten!) gefreut habe. Sie ist eine erfahrene Sportlerin. Da darf solch ein Fehler einfach nicht passieren. Ich stecke nicht in der Haut drin. Doch ich denke, dass es kein großer Umstand ist, das Ding einzupacken, ins Labor zu schicken und untersuchen lassen. Danach hat man die Gewissheit, ob es regelkonform, oder -widrig ist. Daher muss dieses Vergehen auch bestraft werden.
Vielleicht kann man über die Höhe wirklich diskutieren. Allerdings weiß ich nicht, welches Ziel die Athletin nun anstrebt. Unter einem Jahr würde ich hier erst gar nicht anfangen. Es geht auch irgendwo darum, dass der Sport seriös bleibt und keine Fälle schafft, die dies in Frage stellen. Sicherlich sind Erfolgsaussichten da, beim Internationalen Sportgerichtshof CAS auf eine Verkürzung zu hoffen. Die hatten vor kurzem die Sperre des jamaikanischen Sprinters Asaffa Powel, der ebenfalls ein Stimulanz einnahm, verkürzt und ihm eine provisorische Starterlaubnis erteilt. Für sie persönlich wäre das von Vorteil, wäre sie nach Beendigung der Sperre 36 Jahre alt - da droht dann das Karriereende. Hierbei sollten dann aber die Experten vor Ort entscheiden, in wie weit eine Reduzierung möglich ist. Fakt bleibt aber: Um eine Sperre wird sie nicht herum kommen. Leider zu Recht.
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